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   BSG, 07.05.2014 - B 13 R 432/13 B   

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BSG, 07.05.2014 - B 13 R 432/13 B (https://dejure.org/2014,33679)
BSG, Entscheidung vom 07.05.2014 - B 13 R 432/13 B (https://dejure.org/2014,33679)
BSG, Entscheidung vom 07. Mai 2014 - B 13 R 432/13 B (https://dejure.org/2014,33679)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG München - S 30 R 1176/09
  • LSG Bayern - L 14 R 412/13
  • BSG, 07.05.2014 - B 13 R 432/13 B
 
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  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 07.05.2014 - B 13 R 432/13 B
    Schließlich muss aufgezeigt werden, dass das Revisionsgericht die oberstgerichtliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zu Grunde zu legen haben wird (zum Ganzen vgl BSG vom 25.9.2002 SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 f mwN).

    13 Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).

  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 17/98 R

    Anrechnung von steuerlichen Gewinnen auf Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BSG, 07.05.2014 - B 13 R 432/13 B
    6 Die Klägerin trägt vor, die Entscheidung des LSG beruhe auf dem Rechtssatz, "dass für die Ermittlung des auf die Witwenrente anzurechnenden Einkommens streng auf den Wortlaut des § 18a Abs. 2a SGB VI abzustellen sei ohne Ausnahmen zuzulassen, fiktives Einkommen werde angerechnet, auch wenn kein tatsächlicher Zufluss statt finde." 7 Damit sei das LSG von den Rechtssätzen des BSG (vom 27.1.1999 - B 4 RA 17/98 R - SozR 3-2400 § 15 Nr. 6) abgewichen,.

    Wenn sie vorträgt, dass der relevante Rechtssatz des LSG auf der strikten Auslegung des Wortlauts von § 18a Abs. 2a SGB IV beruht - eine Vorschrift, die mit Wirkung vom 1.1.2002 eingeführt worden ist (durch Gesetz vom 21.3.2001, BGBl I 403) -, so fehlt es an plausibler Darlegung, ob und inwieweit das in Bezug genommene Urteil des BSG vom 27.1.1999 (B 4 RA 17/98 R - SozR 3-2400 § 15 Nr. 6) von der Wortauslegung einer erst später in Kraft getretenen Vorschrift abweichen kann.

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 07.05.2014 - B 13 R 432/13 B
    Der Beschwerdeführer muss daher aufzeigen, welche Fragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine solche Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65).
  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 56/02 R

    Einkommensanrechnung auf Rente wegen Todes - Arbeitseinkommen - Einkünfte eines

    Auszug aus BSG, 07.05.2014 - B 13 R 432/13 B
    10 Für die Bezeichnung einer entscheidungserheblichen Rechtsprechungsabweichung nach § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG wäre daher auf Rechtsprechung des BSG abzustellen gewesen, die nach Einführung von § 18a Abs. 2a SGB IV ergangen ist (vgl zB vom 25.2.2004 - B 5 RJ 56/02 R - SozR 4-2400 § 15 Nr. 1).
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